Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §1332;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/18/0924 2007/18/0925 2007/18/0926 2007/18/0930 2007/18/0928 2007/18/0929 2007/18/0927Rechtssatz
Die Einbringung einer - wenn auch mit einem Abtretungsantrag an den VwGH verbundenen - Beschwerde beim VfGH durch einen vom VwGH zur Einbringung einer Beschwerde bei diesem Gerichtshof bestellten Verfahrenshelfer stellt ein den minderen Grad übersteigendes Versehen dar. Einem Rechtsanwalt muss klar sein, dass dem VwGH nicht die Kompetenz zukommt, die Verfahrenshilfe für die Einbringung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs bei einem anderen Gericht zu bewilligen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007180923.X01Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
02.10.2009