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19/05 MenschenrechteNorm
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Behörde bei gehöriger Interessenabwägung gemäß § 66 FrPolG 2005 nur zu dem Ergebnis hätte gelangen können, dass die Erlassung des Rückkehrverbots zulässig ist, da der Fremde gravierende Suchtgiftdelikte begangen hat und dieses Fehlverhalten öffentliche Interessen schwer beeinträchtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006180475.X01Im RIS seit
21.03.2008Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011