RS Vwgh 2008/3/4 2007/05/0241

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Veröffentlicht am 04.03.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §59 Abs1;
AVG §8;

Rechtssatz

Eine trotz Verlust der Parteistellung gemäß § 42 Abs. 1 AVG erhobene Berufung wäre zurückzuweisen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 2004, Zl. 2004/07/0166). Durch die Abweisung ihrer Berufung anstelle der gebotenen Zurückweisung wurde jedoch die Beschwerdeführerin in keinem von ihr vor dem Verwaltungsgerichtshof geltend gemachten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt.

Schlagworte

Inhalt des Spruches DiversesBaurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050241.X03

Im RIS seit

08.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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