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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Eine trotz Verlust der Parteistellung gemäß § 42 Abs. 1 AVG erhobene Berufung wäre zurückzuweisen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 2004, Zl. 2004/07/0166). Durch die Abweisung ihrer Berufung anstelle der gebotenen Zurückweisung wurde jedoch die Beschwerdeführerin in keinem von ihr vor dem Verwaltungsgerichtshof geltend gemachten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt.
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050241.X03Im RIS seit
08.04.2008Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013