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L85004 Straßen OberösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Parteistellung nach § 31 Abs. 3 Z. 4 Oö LStG 1991 (also Grundeigentümer, die im Sinne des § 20 in Bezug auf Anschlüsse von Straßen, Wegen und Zufahrten an die zu errichtende bzw. zu ändernde Verkehrsfläche vom Straßenbauvorhaben betroffen sind) ist auf diejenigen Grundeigentümer eingeschränkt ist, die eine Anschlussberechtigung bzw. -bewilligung an die öffentliche Straße besitzen, auf welche sich das Verfahren nach § 31 ff. Oö LStG 1991 bezieht (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 1997, Zl. 97/05/0118).
Schlagworte
Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006050233.X07Im RIS seit
10.04.2008