RS Vwgh 2008/3/4 2006/05/0233

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Veröffentlicht am 04.03.2008
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG OÖ 1991 §20;
LStG OÖ 1991 §31 Abs3 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Parteistellung nach § 31 Abs. 3 Z. 4 Oö LStG 1991 (also Grundeigentümer, die im Sinne des § 20 in Bezug auf Anschlüsse von Straßen, Wegen und Zufahrten an die zu errichtende bzw. zu ändernde Verkehrsfläche vom Straßenbauvorhaben betroffen sind) ist auf diejenigen Grundeigentümer eingeschränkt ist, die eine Anschlussberechtigung bzw. -bewilligung an die öffentliche Straße besitzen, auf welche sich das Verfahren nach § 31 ff. Oö LStG 1991 bezieht (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 1997, Zl. 97/05/0118).

Schlagworte

Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006050233.X07

Im RIS seit

10.04.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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