RS Vwgh 2008/3/4 2007/05/0243

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.2008
beobachten
merken

Index

L78106 Starkstromwege Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §7 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Möglichkeit der Nichteinhaltung von privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Dritten, mögen sie auch mit der Weiterverwendung der in den starkstromrechtlich bewilligten Anlagen gewonnenen und über die bewilligten Leitungen gelieferte Energie in Zusammenhang stehen, ist aber bei der Erteilung der starkstromwegerechtlichen Bewilligung nicht zu achten. Eine Parteistellung im Verfahren zur Erteilung der starkstromwegerechtlichen Bewilligung kann darauf daher nicht gestützt werden.

Schlagworte

Energiewirtschaft Verstaatlichung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050243.X04

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten