RS Vwgh 2008/3/4 2005/05/0281

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Veröffentlicht am 04.03.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG 1968 §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/05/0137 E 15. Oktober 1996 RS 2(hier: Nur 1. Satz)

Stammrechtssatz

Die trotz des Fehlens einer ausdrücklichen diesbezüglichen Regelung im Gesetz den Grundeigentümern bereits im starkstromwegerechtlichen Baubewilligungsverfahren zuerkannte Parteistellung (Hinweis E 26.6.1990, 89/05/0210, VwSlg 13237 A/1990) räumt den Parteien in einem solchen Verfahren auch ein Mitspracherecht darüber ein, ob durch die Leitungsanlage für sie und ihr Eigentum eine Gesundheitsgefährdung droht (Hinweis E 23.4.1991, 90/05/0234). Die von einer geplanten elektrischen Leitungsanlage berührten Grundeigentümer werden daher durch ihr Mitspracherecht in einem starkstromwegerechtlichen Baubewilligungsverfahren in die Lage versetzt, allfällige tatsächliche konkrete Gesundheitsgefährdungen geltend zu machen, was bei Zutreffen derartiger Bedrohungen zu einer Abänderung oder Ergänzung der Anlage oder doch zur Vorschreibung von Auflagen führen muß (Hinweis E 14.3.1989, 88/05/0174).

Schlagworte

Energiewirtschaft Verstaatlichung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005050281.X07

Im RIS seit

16.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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