RS Vwgh 2008/3/4 2007/05/0243

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Veröffentlicht am 04.03.2008
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L78106 Starkstromwege Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §7;

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, dass § 7 Stmk StarkstromwegeG u.a. normiert, dass eine 'Abstimmung' mit den bereits vorhandenen oder bewilligten Energieversorgungseinrichtungen zu erfolgen hat. Damit wird aber kein subjektiv-öffentliches Recht eines Energieversorgungsunternehmens begründet. Die genannte Bestimmung zählt die Aspekte auf, auf die die Bewilligungsbehörde im Verfahren von Amts wegen zu achten hat, umschreibt somit die von der Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interessen.

Schlagworte

Energiewirtschaft Verstaatlichung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050243.X02

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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