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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die mit § 15 Abs. 6 Wr. KlGG erlaubte Erstreckung eines Kellers unter die Terrasse selbstverständlich nur genehmigte Terrassen betrifft.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005050316.X02Im RIS seit
13.05.2008