RS Vwgh 2008/3/4 2007/05/0241

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.2008
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §8;
BauO NÖ 1996 §48;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauRallg;

Rechtssatz

Den Nachbarn im baurechtlichen Verfahren kommt auch hinsichtlich einer gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 6 Abs. 2 Z. 2 und § 48 NÖ BauO 1996 ein Mitspracherecht hinsichtlich der vom Vorhaben zu erwartenden Immissionen zu (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 2006, Zl. 2005/05/0327).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1sachliche ZuständigkeitNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050241.X05

Im RIS seit

08.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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