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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §1;Rechtssatz
Den Nachbarn im baurechtlichen Verfahren kommt auch hinsichtlich einer gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 6 Abs. 2 Z. 2 und § 48 NÖ BauO 1996 ein Mitspracherecht hinsichtlich der vom Vorhaben zu erwartenden Immissionen zu (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 2006, Zl. 2005/05/0327).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1sachliche ZuständigkeitNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050241.X05Im RIS seit
08.04.2008Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013