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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs2;Rechtssatz
Wohl wird in § 19 Abs. 2 AVG die Angabe der Eigenschaft des Geladenen in der Ladung gefordert; damit sind Prozessrollen gemeint, wie sie im Gesetzeswortlaut beispielhaft genannt sind; keineswegs fordert diese Bestimmung aber, dass der materiellrechtliche Bezug des Geladenen zum Gegenstand des Verwaltungsverfahrens in der Ladung aufscheinen müsse.
Schlagworte
Energiewirtschaft VerstaatlichungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005050281.X01Im RIS seit
16.04.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013