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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §112 Abs4 impl;Rechtssatz
Die Kreditverbindlichkeiten dienen im Beschwerdefall nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern der Schaffung bzw. Erhaltung von Vermögen (Erwerb eines Eigenheimes). Auch der von der Beamtin geleistete "besondere Pensionsbeitrag" und eine "Zukunftsvorsorge" bei einer Versicherung dient der Schaffung eines Anspruchs auf höhere Bezüge nach Übertritt in den Ruhestand und der Schaffung von zukünftigem Vermögen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090142.X06Im RIS seit
11.04.2008Zuletzt aktualisiert am
29.12.2011