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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/17/0105 E 5. Juli 1991 RS 2 (Hier mit dem Zusatz: Insbesondere genügt eine wörtliche Wiedergabe der Beschuldigtenverantwortung dort nicht, wo sie selbst von deren Unglaubwürdigkeit ausgeht.)Stammrechtssatz
Die (wörtliche) Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen läßt, welchen Sachverhalt die belangte Behörde tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen (Hinweis E 12.2.1982, 81/08/0035).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090335.X01Im RIS seit
04.04.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008