RS Vwgh 2008/3/6 2007/09/0335

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Veröffentlicht am 06.03.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/17/0105 E 5. Juli 1991 RS 2 (Hier mit dem Zusatz: Insbesondere genügt eine wörtliche Wiedergabe der Beschuldigtenverantwortung dort nicht, wo sie selbst von deren Unglaubwürdigkeit ausgeht.)

Stammrechtssatz

Die (wörtliche) Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen läßt, welchen Sachverhalt die belangte Behörde tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen (Hinweis E 12.2.1982, 81/08/0035).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090335.X01

Im RIS seit

04.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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