Index
L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §112 Abs4 impl;Rechtssatz
Nach dem E vom 21. Jänner 1998, Zl. 95/09/0186, ist eine Berechnungsmethode nicht rechtswidrig, bei der das Einkommen des Ehegatten zum Einkommen der Beamtin hinzugerechnet wird und dieses Familieneinkommen mit den Sätzen der Existenzminimum-Verordnung (jetzt 2003, BGBl. II Nr. 125) oder den Sozialhilferichtsätzen verglichen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090142.X04Im RIS seit
11.04.2008Zuletzt aktualisiert am
29.12.2011