Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
SMG 1997 §28 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Rückkehrverbotes -
Der am 6. September 2003 illegal eingereiste Beschwerdeführer, der bereits von Anfang November 2003 bis 16. Jänner 2004 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift durch gewinnbringenden Verkauf anderen gewerbsmäßig überlassen hatte und deswegen am 11. März 2004 zu einer (bedingten) Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde am 14. Mai 2007 wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 und 3 SMG zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, weil er den bestehenden Vorschriften zuwider im Zeitraum Sommer 2006 bis Jänner 2007 einem anderen in wiederholten Verkäufen Suchtgift in einer großen Menge (§ 28 Abs. 6 SMG) gewerbsmäßig überlassen hatte. In Anbetracht dieses Gesamtfehlverhaltens und der sich daraus ergebenden Gefährlichkeit des Beschwerdeführers - so handelt es sich bei der Suchtgiftkriminalität um eine besonders gefährliche Art der Kriminalität, bei der, wie sich im Beschwerdefall gezeigt hat, die Wiederholungsgefahr besonders groß ist - stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180129.A01Im RIS seit
01.08.2008Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008