RS Vwgh 2008/3/11 AW 2008/18/0129

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Veröffentlicht am 11.03.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

SMG 1997 §28 Abs2;
SMG 1997 §28 Abs3;
SMG 1997 §28 Abs6;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Rückkehrverbotes -

Der am 6. September 2003 illegal eingereiste Beschwerdeführer, der bereits von Anfang November 2003 bis 16. Jänner 2004 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift durch gewinnbringenden Verkauf anderen gewerbsmäßig überlassen hatte und deswegen am 11. März 2004 zu einer (bedingten) Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde am 14. Mai 2007 wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 und 3 SMG zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, weil er den bestehenden Vorschriften zuwider im Zeitraum Sommer 2006 bis Jänner 2007 einem anderen in wiederholten Verkäufen Suchtgift in einer großen Menge (§ 28 Abs. 6 SMG) gewerbsmäßig überlassen hatte. In Anbetracht dieses Gesamtfehlverhaltens und der sich daraus ergebenden Gefährlichkeit des Beschwerdeführers - so handelt es sich bei der Suchtgiftkriminalität um eine besonders gefährliche Art der Kriminalität, bei der, wie sich im Beschwerdefall gezeigt hat, die Wiederholungsgefahr besonders groß ist - stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180129.A01

Im RIS seit

01.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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