Index
L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe BurgenlandNorm
ABGB §143;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerde dartun, dass die belangte Behörde bei Anwendung anderer Methoden zur Wertermittlung von Leistung und Gegenleistung des Übergabevertrages zu einer für ihn günstigeren Entscheidung im Sinne seiner geminderten Unterhaltspflicht gegenüber seiner Mutter gelangt wäre. Dazu wäre erforderlich, dass der Mutter des BF eigene Mittel in Gestalt des Zinsenanspruches nach § 947 ABGB (4 % per annum von der Wertdifferenz, soweit ein entsprechender Wert noch vorhanden ist) zur Verfügung stünden, die die Differenz zwischen dem Pflegeaufwand und ihrer Eigenleistung samt den ihren Kindern auferlegten Kostenersatzbeträgen überstiegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005100108.X08Im RIS seit
28.04.2008Zuletzt aktualisiert am
23.09.2009