RS Vwgh 2008/3/14 2004/10/0069

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Veröffentlicht am 14.03.2008
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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143;
SHG Stmk 1998 §28;

Rechtssatz

Soweit der Beschwerdeführer auf § 143 ABGB verweist, wonach nicht nur der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen durch den Unterhaltsanspruch des Elternteiles nicht gefährdet sein darf, sondern auch die übrigen Sorgepflichten zu berücksichtigen seien, ist ihm zu erwidern, dass von Ehegatten des unterhaltspflichtigen Nachkommen hinzunehmen ist, dass durch die Unterhaltsleistung nach § 143 ABGB die Leistungsfähigkeit für den ehelichen Unterhalt des § 94 ABGB herabgesetzt wird (vgl. Schwimann, a.a.O., S. 113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004100069.X02

Im RIS seit

09.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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