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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ABGB §143;Rechtssatz
Soweit der Beschwerdeführer auf § 143 ABGB verweist, wonach nicht nur der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen durch den Unterhaltsanspruch des Elternteiles nicht gefährdet sein darf, sondern auch die übrigen Sorgepflichten zu berücksichtigen seien, ist ihm zu erwidern, dass von Ehegatten des unterhaltspflichtigen Nachkommen hinzunehmen ist, dass durch die Unterhaltsleistung nach § 143 ABGB die Leistungsfähigkeit für den ehelichen Unterhalt des § 94 ABGB herabgesetzt wird (vgl. Schwimann, a.a.O., S. 113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004100069.X02Im RIS seit
09.04.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013