RS Vwgh 2008/3/19 2008/15/0002

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/16/0411 E 27. Jänner 1999 VwSlg 7355 F/1999 RS 5

Stammrechtssatz

Wenn der Verpflichtung, der Partei Gehör zu gewähren, von der Beh nicht entsprochen wird, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der jedoch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden kann, etwa durch die Beh zweiter Instanz, wenn diese das Parteiengehör gewährt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1902).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150002.X01

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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