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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof zu Leasingverträgen, die sowohl Elemente eines Kauf- und eines Bestandvertrages enthalten, wiederholt ausgesprochen hat, ist bereits von Anfang an eine eindeutige Zuordnungsentscheidung unter den Anschaffungs- oder unter den Gebrauchstatbestand zu treffen. Auf Grund der steuerrechtlich "von Anfang an" vorzunehmenden Zuordnung ist es nicht von Bedeutung, ob es in der Folge bei Vertragserfüllung zu Änderungen der Vereinbarungen kommt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2006/14/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150023.X01Im RIS seit
15.04.2008Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008