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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Zeitraumbezogene regelmäßige Tätigkeiten im Betrieb des Arbeitgebers sind geeignet, den Betrieb als Arbeitsstätte iSd § 16 Abs 1 Z 6 EStG der betroffenen Außendienstmitarbeiter zu qualifizieren. Selbst wenn der Dienstnehmer die Betriebsstätte lediglich zu Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten oder Dienstbesprechungen aufsucht, liegt nämlich Innendienst vor (vgl Doralt, EStG9, § 16 Tz 174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150289.X02Im RIS seit
15.04.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013