RS Vwgh 2008/3/19 2005/15/0072

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs2;
FinStrG §33;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0098 E 30. Oktober 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren -

ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen Entscheidung bedarf - festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO hinterzogen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150072.X05

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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