RS Vwgh 2008/3/26 AW 2008/07/0006

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Veröffentlicht am 26.03.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag nach § 31 Abs. 3 WRG 1959 - Ausführungen dazu, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen - insbesondere die drohende Gefährdung des Grundwassers aufgrund möglicher Kontaminationen im Bereich der in der Zwischenzeit entfernten Lagertanks - entgegenstehen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008070006.A01

Im RIS seit

02.06.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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