Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §1072;Rechtssatz
Ist eine Sache mit einem Vorkaufsrecht nach § 1072 ABGB belastet, bildet nur der Abschluss eines Kaufvertrages den Vorkaufsfall; die Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere Veräußerungsarten" im Sinne des § 1078 ABGB bedarf hingegen stets einer besonderen Vereinbarung (Hinweis OGH 31.3.1998, 2 Ob 2292/96i).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070002.X05Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013