RS Vwgh 2008/3/27 2005/13/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2008
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Der Partei ist entsprechend der Bestimmung des § 183 Abs. 4 BAO von Amts wegen Parteiengehör zu gewähren (zur diesbzgl. Verpflichtung zum Parteiengehör vgl. z.B. auch das hg. Erkenntnis vom 8. August 1996, 96/14/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130038.X02

Im RIS seit

02.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten