RS Vwgh 2008/3/27 2007/07/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2008
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1072;
ABGB §1073;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1996 §38 Abs3;
FlVfLG Tir 1996 §38 Abs4;

Rechtssatz

Nur dann, wenn ein wirksames Rechtsgeschäft über den Verkauf eines Anteilsrechtes an einer Agrargemeinschaft vorliegt, kann die Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen für die Absonderung des Anteilsrechtes erfolgen. Das einer Person zustehende verbücherte, sich auch auf dieses Anteilsrecht beziehende Vorkaufsrecht ist als Genehmigungshindernis daher von der Agrarbehörde zu beachten und zu überprüfen, ob das Anteilsrecht dem Vorkaufsberechtigten zur Einlösung angeboten worden ist. Ist dies nicht der Fall und bleibt ungeklärt, ob der Vorkaufsberechtigte von seinem Eintrittsrecht auch Gebrauch gemacht hätte, hat dies zur Folge, dass im Zeitpunkt der Antragstellung kein wirksames Rechtsgeschäft zwischen dem Käufer und Verkäufer des Anteilsrechtes vorlag. In einem solchen Fall ist mit der Zurückweisung des Antrages vorzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070019.X02

Im RIS seit

25.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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