RS Vwgh 2008/3/27 2007/07/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2008
beobachten
merken

Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §649;
ABGB §684;
AVG §8;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1996 §38 Abs3;
FlVfLG Tir 1996 §74 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Eigentümer der bisher berechtigten Stammsitzliegenschaft sind nach § 74 Abs 5 Tir FlVfLG 1996 Partei im Verfahren zur Bewilligung der Absonderung von Anteilsrechten. Im Verfahren über die Bewilligung der Absonderung auf Grundlage eines Rechtsgeschäftes, aus dem sie verpflichtet sind, kommt ihnen aber ein lediglich auf die Erlangung der agrarbehördlichen Genehmigung eingeschränktes Mitspracherecht zu; aus dieser Parteistellung kann nämlich kein Recht abgeleitet werden, das der Genehmigung zugrunde liegende Rechtsgeschäft zu Fall zu bringen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Besondere Rechtsgebiete DiversesIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070002.X08

Im RIS seit

11.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten