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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §649;Rechtssatz
Die Eigentümer der bisher berechtigten Stammsitzliegenschaft sind nach § 74 Abs 5 Tir FlVfLG 1996 Partei im Verfahren zur Bewilligung der Absonderung von Anteilsrechten. Im Verfahren über die Bewilligung der Absonderung auf Grundlage eines Rechtsgeschäftes, aus dem sie verpflichtet sind, kommt ihnen aber ein lediglich auf die Erlangung der agrarbehördlichen Genehmigung eingeschränktes Mitspracherecht zu; aus dieser Parteistellung kann nämlich kein Recht abgeleitet werden, das der Genehmigung zugrunde liegende Rechtsgeschäft zu Fall zu bringen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Besondere Rechtsgebiete DiversesIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070002.X08Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013