RS Vwgh 2008/3/27 2007/07/0038

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Veröffentlicht am 27.03.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

PMG 1997 §2 Abs10;
PMG 1997 §3;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0136

Rechtssatz

Aus den Materialien zu § 3 PMG 1997 in seiner Stammfassung BGBl I Nr 60/1997 (563 BlgNR XX GP, 27 f) ergibt sich, dass mit dem Inverkehrbringenselement "Vorrätighalten zum Verkauf" das Lagern von Pflanzenschutzmitteln, soweit sie dem späteren Verkauf zugeführt werden sollen, dem PMG 1997 unterliegt. Das bloße "Verbringen" (aus anderen Mitgliedstaaten) für sich allein betrachtet (dh ohne Weitergabe an Dritte) stelle noch kein "Inverkehrbringen" dar und bedürfe daher keiner Zulassung.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070038.X01

Im RIS seit

29.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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