RS Vwgh 2008/3/27 2006/13/0109

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Veröffentlicht am 27.03.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Auch der Indizienbeweis ist Vollbeweis, indem er, aufbauend auf erwiesenen Hilfstatsachen, mit Hilfe von Erfahrungssätzen und logischen Operationen den Schluss auf die beweisbedürftige rechtserhebliche Haupttatsache ermöglicht (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2006, 2001/14/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006130109.X01

Im RIS seit

30.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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