Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/12/0038 E 21. April 2004 RS 3 (hier: betreffend Ernennungsvoraussetzungen für die Verwendungsgruppe A2)Stammrechtssatz
Wie sich aus § 137 Abs. 1 vorletzter Satz des BDG 1979 und aus der Anlage 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A1:
Ernennungserfordernis der Hochschulbildung oder eines sie ersetzenden Aufstiegskurses an der Verwaltungsakademie - vgl. Pkt. 1.12. und 1.13. der Anlage 1) ergibt, besteht das Vorbildungsprinzip, also die Zuordnung der Verwendungsgruppe nach Ausbildung, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch im Funktionszulagenschema nach dem Besoldungsreform-Gesetz 1994 weiter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120043.X03Im RIS seit
02.06.2008Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008