Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/12/0276 E 24. Jänner 2001 RS 2Stammrechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 23. Juni 1999, Zl. 96/12/0315, zu § 19 LDG 1984 ausgeführt, die amtswegige Versetzung eines Landeslehrers sei eine Ermessensentscheidung, die zunächst und grundsätzlich ihren im Gesetz zum Ausdruck gelangenden Sinn in dienstlichen Interessen, insbesondere im dienstlichen Bedarf, finde (Hinweis auf das Erkenntnis vom 12. November 1980, 663/77, VwSlg. 10292 A/1980). Sie enthalte sowohl die Aufhebung der bestehenden Zuweisung als auch die Zuweisung an eine neue Schule oder zur Lehrerreserve (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 1982, 81/12/0206, VwSlg. 10919 A/1982). Es reiche aus, wenn die dienstlichen Interessen für einen der beiden Teile des Versetzungsaktes gegeben seien.
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120062.X14Im RIS seit
02.05.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013