RS Vwgh 2008/3/28 2007/12/0072

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Veröffentlicht am 28.03.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Von ihrer Begründungspflicht war die belangte Behörde nicht dadurch enthoben, dass der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren den von der belangten Behörde eingeholten Gutachten nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten war.

Schlagworte

Begründung BegründungsmangelBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120072.X03

Im RIS seit

05.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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