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L00302 Bezüge Bürgermeisterentschädigung KärntenNorm
BezügeG Krnt 1997 §16a;Rechtssatz
Nach der zur auf Grund des nahezu identen Wortlauts vergleichbaren Rechtslage des § 13a Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 ergangenen ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei Übergenüssen an Geldleistungen von der Notwendigkeit der betragsmäßigen Festsetzung dieser Übergenüsse auszugehen, weil auch eindeutig geklärt werden müsse, wie die Behörde den von ihr als Übergenuss angesprochenen Betrag ermittelt hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. März 2003, Zl. 2002/12/0177, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006040103.X01Im RIS seit
13.05.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008