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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1994 §118 Abs3;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG ist es im Hinblick auf ein das Verschulden ausschließendes "wirksames Kontrollsystem" nicht ausreichend, dass auf den einzelnen Baustellen Bauleiter (Hinweis E 2. Juli 1990, 90/19/0109) bzw. Vorarbeiter und Poliere (Hinweis E 30. Jänner 2004, 2003/02/0259) mit der Überwachung der Einhaltung an Ort und Stelle verantwortlich sind, bzw. vom Bf mindestens wöchentliche Kontrollen (Hinweis E 24. November 2006, 2005/02/0324) durchgeführt werden; ferner sind auch die Erteilung von Anordnungen (Weisungen) und Schulungen nicht ausreichend (Hinweis E 30. April 2007, 2006/02/0034).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007020147.X03Im RIS seit
01.05.2008Zuletzt aktualisiert am
12.03.2010