RS Vwgh 2008/3/28 2007/02/0147

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Veröffentlicht am 28.03.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §118 Abs3;
BArbSchV 1994 §82 Abs1;
BArbSchV 1994 §82 Abs2;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG ist es im Hinblick auf ein das Verschulden ausschließendes "wirksames Kontrollsystem" nicht ausreichend, dass auf den einzelnen Baustellen Bauleiter (Hinweis E 2. Juli 1990, 90/19/0109) bzw. Vorarbeiter und Poliere (Hinweis E 30. Jänner 2004, 2003/02/0259) mit der Überwachung der Einhaltung an Ort und Stelle verantwortlich sind, bzw. vom Bf mindestens wöchentliche Kontrollen (Hinweis E 24. November 2006, 2005/02/0324) durchgeführt werden; ferner sind auch die Erteilung von Anordnungen (Weisungen) und Schulungen nicht ausreichend (Hinweis E 30. April 2007, 2006/02/0034).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020147.X03

Im RIS seit

01.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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