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63/02 GehaltsgesetzNorm
BLVG 1965 §9;Rechtssatz
Mit dem Enden der Administratorenfunktion des Beschwerdeführers war eine (weitere) Gebührlichkeit der Zulage nach § 59c GehG nicht mehr gegeben, setzt eine solche doch die aufrechte Betrauung mit der Nebenleistung der verwaltungsmäßigen Unterstützung des Direktors nach § 9 BLVG voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006120150.X05Im RIS seit
05.05.2008Zuletzt aktualisiert am
25.09.2014