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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §77 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/04/0097 E 26. April 2006 RS 6Stammrechtssatz
Auflagen, die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage vorgeschrieben werden, müssen bestimmt und geeignet sein, was voraussetzt, dass sie einerseits dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen und andererseits die Möglichkeit der jederzeitigen aktuellen Überprüfung der Einhaltung der Auflagen gegeben ist (Hinweis E vom 24.2.2006, Zl. 2001/04/0153).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005040003.X02Im RIS seit
07.05.2008Zuletzt aktualisiert am
24.07.2014