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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/05/0032 E 15. Juli 2003 RS 2Stammrechtssatz
Zum Verlust der Parteistellung kommt es, wenn nur unzulässige Einwendungen erhoben werden, worunter vor allem solche Einwendungen zu verstehen sind, mit welchen Rechte geltend gemacht werden, für welche der Partei im Gesetz kein Nachbarrecht zuerkannt worden ist (Hinweis E 3.7.2001, 2000/05/0063, mit Hinweis auf die Erläuterungen zur AVG-Novelle 1998).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050021.X04Im RIS seit
01.05.2008Zuletzt aktualisiert am
09.03.2016