RS Vwgh 2008/3/31 2008/21/0145

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Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §21 Abs1;
NAG 2005 §72;
NAG 2005 §74;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass die Behörde erst nach Inkrafttreten des NAG 2005 mit 1. Jänner 2006 über den davor gestellten Antrag auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung entschieden hat, vermag der Fremde kein subjektives Recht auf Erteilung einer solchen abzuleiten.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008210145.X03

Im RIS seit

13.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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