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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
NAG 2005 §21 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass die Behörde erst nach Inkrafttreten des NAG 2005 mit 1. Jänner 2006 über den davor gestellten Antrag auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung entschieden hat, vermag der Fremde kein subjektives Recht auf Erteilung einer solchen abzuleiten.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008210145.X03Im RIS seit
13.05.2008Zuletzt aktualisiert am
28.11.2012