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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1994 §25a Abs1a;Rechtssatz
Auf Grund der nunmehr vorliegenden wirksamen und rechtskräftigen Bauanzeige betreffend die den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bildenden Stützmauern ist der im Instanzenzug ergangene Bauauftrag des Stadtsenates der mitbeteiligten Landeshauptstadt gegenstandslos geworden (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 12. Dezember 1966, Zl. 1536/64, und vom 27. April 2004, Zl. 2003/05/006, und den hg. Beschluss vom 23. Februar 1995, Zl. 92/06/0195). Das rechtliche Interesse der Beschwerdeführerin an der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist somit weggefallen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006050063.X01Im RIS seit
16.06.2008Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009