RS Vwgh 2008/3/31 2007/18/0489

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Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
FrPolG 2005 §62 Abs1;
FrPolG 2005 §62 Abs2;
FrPolG 2005 §66 Abs1;
FrPolG 2005 §66 Abs2;
StGB §127;
StGB §131;

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend Erlassung eines Rückkehrverbotes ist die Ansicht der Behörde, die aus der Aufenthaltsdauer von mehr als vier Jahren ableitbare Integration wird in ihrer sozialen Komponente durch die Straftaten (Diebstähle) so weit gemindert, dass sich der Fremde darauf nicht mit Erfolg berufen kann, ist unbedenklich, auch wenn man die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Herzbeschwerden) bei dem Fremden berücksichtigt, zumal dieser in der Beschwerde nicht vorbringt, dass eine Behandlung dieser Gesundheitsstörungen in seinem Heimatland nicht erfolgen könnte (Hinweis E 5. April 2002, 2001/18/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007180489.X01

Im RIS seit

24.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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