RS Vwgh 2008/3/31 2008/18/0094

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Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §53 Abs1;
FrPolG 2005 §66 Abs1;
MRK Art8;
NAG 2005 §21 Abs1;
NAG 2005 §72;
NAG 2005 §74;

Rechtssatz

Kann die Fremde keinen Umstand aufzuzeigen, der eine sofortige oder auch nur eine beschleunigte Familienzusammenführung als einzig zumutbare Möglichkeit fordern würde, so stellt es keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das durch Art. 8 MRK geschützte Recht auf Privat- und Familienleben dar, von ihr den gesetzlich vorgeschriebenen Weg für eine Familienzusammenführung unter Einhaltung der Bestimmungen über die Antragstellung im Ausland zu verlangen (Hinweis E 24. April 2007, 2006/21/0057).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008180094.X08

Im RIS seit

13.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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