RS Vwgh 2008/3/31 2007/05/0030

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Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Burgenland
L82001 Bauordnung Burgenland

Norm

BauG Bgld 1997 §3 Abs5;
BauG Bgld 1997 §4;
BauV Bgld 1998 §15 Abs1;

Rechtssatz

Dafür, dass sich die Tatbestandsmerkmale "das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigungen" des § 3 Z 5 Bgld BauG 1997 und "das örtlich zumutbare Maß übersteigende Beeinträchtigungen" des § 15 Abs. 1 Bgld BauV 1998 inhaltlich unterscheiden, besteht, ungeachtet der unterschiedlichen Formulierungen schon im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung des § 4 Bgld BauG, in welchem ausdrücklich auf § 3 Z. 5 Bgld BauG Bezug genommen wird, kein Anhaltspunkt (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 7. März 2000, Zl. 99/05/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050030.X03

Im RIS seit

01.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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