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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Bgld 1997 §3 Abs5;Rechtssatz
Dafür, dass sich die Tatbestandsmerkmale "das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigungen" des § 3 Z 5 Bgld BauG 1997 und "das örtlich zumutbare Maß übersteigende Beeinträchtigungen" des § 15 Abs. 1 Bgld BauV 1998 inhaltlich unterscheiden, besteht, ungeachtet der unterschiedlichen Formulierungen schon im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung des § 4 Bgld BauG, in welchem ausdrücklich auf § 3 Z. 5 Bgld BauG Bezug genommen wird, kein Anhaltspunkt (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 7. März 2000, Zl. 99/05/0162).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050030.X03Im RIS seit
01.05.2008Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008