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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die dem Fremden zuzurechnende Sorglosigkeit seines Vertreters über den minderen Grad des Versehens hinausgeht, da es sich bei dem vom Vertreter des Fremden bezeichneten "Rechtsirrtum", dem auf einer Anordnung des Gesetzes beruhenden Mängelbehebungsauftrag (§ 34 Abs. 2 letzter Satz VwGG) bewusst nicht nachzukommen, nicht um eine vertretbare Rechtsansicht handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008180135.X01Im RIS seit
30.06.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008