RS Vwgh 2008/3/31 2008/18/0135

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Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1332;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die dem Fremden zuzurechnende Sorglosigkeit seines Vertreters über den minderen Grad des Versehens hinausgeht, da es sich bei dem vom Vertreter des Fremden bezeichneten "Rechtsirrtum", dem auf einer Anordnung des Gesetzes beruhenden Mängelbehebungsauftrag (§ 34 Abs. 2 letzter Satz VwGG) bewusst nicht nachzukommen, nicht um eine vertretbare Rechtsansicht handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008180135.X01

Im RIS seit

30.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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