RS Vwgh 2008/3/31 2005/18/0496

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1997 §10 Abs1 Z2;
FrG 1997 §10 Abs4;
FrG 1997 §14 Abs2;
MRK Art8;

Rechtssatz

Es ist Sache der Fremden, das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Recht auf (sofortigen) Nachzug und Niederlassung aus humanitären Gründen substantiiert und nachvollziehbar darzulegen. Der Fremden muss es somit gelingen darzutun, dass es sich bei der sofortigen Familienzusammenführung um die für sie einzig zumutbare Lösung handelt (Hinweis E 24. April 2007, 2006/21/0057).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005180496.X02

Im RIS seit

24.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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