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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist Sache der Fremden, das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Recht auf (sofortigen) Nachzug und Niederlassung aus humanitären Gründen substantiiert und nachvollziehbar darzulegen. Der Fremden muss es somit gelingen darzutun, dass es sich bei der sofortigen Familienzusammenführung um die für sie einzig zumutbare Lösung handelt (Hinweis E 24. April 2007, 2006/21/0057).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005180496.X02Im RIS seit
24.04.2008Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010