RS Vwgh 2008/4/1 2006/06/0298

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Veröffentlicht am 01.04.2008
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §107 Abs1 Z10;
StVG §26 Abs1;

Rechtssatz

Ein Strafgefangener unterliegt durch die ihm auferlegte Abschließung von der Außenwelt grundsätzlich gewissen Einschränkungen in seiner Persönlichkeitssphäre (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. April 1992, Zl. 92/01/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006060298.X02

Im RIS seit

01.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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