RS Vwgh 2008/4/1 2006/06/0297

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Veröffentlicht am 01.04.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §98 Abs1;
StVG §98 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 98 Abs. 1 StVG ergibt sich nicht, dass eine Ausführung über Ersuchen einer Behörde immer nur dann in Betracht kommt, wenn die anzuwendende Verfahrensordnung eine (exekutierbare) Pflicht zum Erscheinen des Betroffenen vorsieht. Diese Bestimmung stellt u.a. darauf ab, dass eine inländische Behörde oder Sicherheitsdienststelle um die Ausführung ersucht.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006060297.X01

Im RIS seit

07.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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