Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Nach dem maßgeblichen Wortlaut des Gesetzes (§ 41 Abs. 1 Stmk. BauG) trifft es nicht zu, dass der Baueinstellungsauftrag nur an den Grundeigentümer gerichtet werden könnte.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060335.X01Im RIS seit
01.05.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013