RS Vwgh 2008/4/1 2007/06/0335

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Veröffentlicht am 01.04.2008
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauG Stmk 1995 §41 Abs1 idF 2003/078;
BauRallg;

Rechtssatz

Nach dem maßgeblichen Wortlaut des Gesetzes (§ 41 Abs. 1 Stmk. BauG) trifft es nicht zu, dass der Baueinstellungsauftrag nur an den Grundeigentümer gerichtet werden könnte.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060335.X01

Im RIS seit

01.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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