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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §42 Abs1 idF 2004/I/010;Rechtssatz
Die Annahme, dass Präklusion (Verlust der Parteistellung im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG) nur eintreten könnte, wenn eine "doppelte" Kundmachung (im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG) erfolge und überdies eine persönliche Ladung zu erfolgen habe, ist unzutreffend. Gemäß § 42 Abs. 2 AVG genügte die persönliche Ladung der Partei, damit ihr gegenüber diese Präklusionsfolgen eintreten konnten.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060332.X01Im RIS seit
07.05.2008Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013