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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Nachbar hat keinen Anspruch auf Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Flächenwidmungsplan schlechthin, sondern nur insoweit, als damit ein Immissionsschutz verbunden ist (siehe dazu die in Hauer/Trippl, Steiermärkisches Baurecht4, in E 104 ff zu § 26 BauG wiedergegebene hg. ständige Judikatur). Die Widmung Freiland - Sondernutzung öffentliche Parkanlage gemäß § 25 Abs. 2 Z 1 ROG vermittelt aber keinen Immissionsschutz.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060304.X02Im RIS seit
07.05.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008