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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §10 Abs3 idF 2004/I/077;Rechtssatz
Die - grundsätzlich gebotene - amtswegige Prüfung des Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt des § 10 Abs. 3 AlVG hat die Erörterung mit dem Arbeitslosen zu umfassen und sich auf die Gründe zu beziehen, die der Arbeitslose bekannt gibt oder für die es sonstige Hinweise in den Akten gibt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2000, Zl. 99/08/0116, zum - soweit hier relevant - gleichlautenden § 10 Abs. 2 AlVG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 77/2004, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080234.X02Im RIS seit
04.06.2008Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016