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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1 idF 2004/I/077;Rechtssatz
Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. (Hier Ausführungen, dass die belangte Behörde zu Recht den Beginn der Arbeitsunwilligkeit der Beschwerdeführerin mit Ablauf der vom AMS für die Bewerbungen gesetzten, mit sieben Tagen nicht unangemessen kurzen Frist angenommen hat.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080234.X01Im RIS seit
04.06.2008Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016