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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/08/0239 E 2. April 2008 Besprechung in:ASoK Nr. 5/2010, S. 179 bis 188;Rechtssatz
Neben der Risikotragung für den Betrieb genügt die rechtliche Möglichkeit der Einflussnahme (durch Weisung, Kontrolle etc.) auf die tatsächliche Betriebsführung. Ob und inwiefern der Dienstgeber diese rechtliche Möglichkeit auch tatsächlich wahrnimmt, ist unmaßgeblich. Entscheidend ist, dass ihm die echte unternehmerische Nutznießung zukommt, die für den weiten Dienstgeberbegriff des § 35 ASVG bestimmt ist (Hinweis: E vom 21.4.2004, Zl. 2001/08/0130, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080240.X07Im RIS seit
06.05.2008Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016